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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Knig prft die Vorwrfe des Klgers gegen den berstellten Gefangenen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
151vVerleihung von Fahnenlehen und Münzfreiheit des Königs. Vorrechte des Königs als oberster Richter. Grafending und Dingzeit.
 

 
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